Bereits im letzten Jahr hat der Pfarrgemeinderat zwei neue Gottesdienstordnungen – einmal für 2019 und dann ab 2020 – verabschiedet. Sie berücksichtigen die im Votum beschriebenen Entscheidungen zu den Kirchengebäuden.
Die Pfarrei St. Joseph hat in einem dreijährigen Prozess unter Beteiligung vieler Menschen ein Konzept für ihre Zukunft entwickelt. Nach dem Beschluss durch die verantwortlichen Gremien Pfarrgemeinderat, Kirchenvorstand und Pastoralteam wurde dieses Konzept – das Votum – dem Bischof von Essen zur Prüfung vorgelegt. Dr. Franz-Josef Overbeck stimmte dem Votum als einer „soliden und mutigen Konzeption“ uneingeschränkt zu.
Im Jahr 2015 hat der Pfarreientwicklungsprozesses (PEP) in unserer Pfarrei mit der Phase „Sehen“ begonnen. Nachdem Bischof Dr. Overbeck das Votum im Sommer letzten Jahres bestätigt hat, ist die Phase „Urteilen“ nun endgültig abgeschlossen. Nach der Wahl des Pfarrgemeinderats und des Kirchenvorstands im Herbst 2018 konnte eine Steuerungsgruppe für die Phase „Handeln“ eingerichtet werden. Neben dem Pfarrer und der Verwaltungsleiterin gehören ihr je zwei Mitglieder des KVs, PGRs und Pastoralteams an.
Seit Januar arbeitet die Gruppe am Umsetzungsplan für die pastoralen und wirtschaftlichen Inhalte des Votums und an einer nächsten Pfarreiversammlung.
Drei Projektgruppen (Öffentlichkeitsarbeit/Was bedeutet der Kirchenstatus C1 für die Pfarrkirche und St. Antonius?/Schließung Franziskussaal) hat die Steuerungsgruppe bereits installiert.